Zusammenarbeit mit den Eltern
Sinnvolle Arbeit in der Kindertagesstätte ist nur möglich durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und pädagogischem Personal. Diese zeigt sich bei uns in:
Informationsgesprächen neuer Eltern und Kinder
Elternbriefen
Informationstafeln im Eingangsbereich der Kindertagesstätte und den Gruppen
allgemeinen und themenbezogenen Elternabenden
Bastelangeboten (Schultüten, Adventsschmuck)
der Planung und Durchführung gemeinsamer Feste (z.B. Sommerfest,
Theateraufführung der Eltern und Erzieher)
der Mithilfe der Eltern bei
öffentlichen Veranstaltungen der Kindertagesstätte (z.B. Singen bei der Liedertafel)
Tür-
und Angelgesprächen
Einzelgesprächen über den Entwicklungsstand der Kinder oder bei besonderem Bedarf
Hilfe in Lebens- und Erziehungsfragen
Zu Beginn des Kindertagesstätten-Jahres findet die vom Kindertagesstätten-Gesetz vorgeschriebene Wahl der Elternvertreter statt. Diese wirken auch im Kindertagesstättenbeirat mit und haben das Recht, bei wesentlichen, inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindestageseinrichtung mitzuwirken (§ 17 + 18 Kindertagesstättengesetz für Schleswig-Holstein). Darüber hinaus haben die Elternvertreter die Möglichkeit, auf Kreisebene mitzuarbeiten. Um die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen effektiver zu gestalten, finden regelmäßige Treffen zwischen Elternvertretern und der Leitung und der stellvertretenden Leitung statt. Dort werden aktuelle Projekte, Aktivitäten sowie eventuell aufgetretene Konflikte erörtert.